Wie berichtet besitzen die CDU in Person von Sven Heller und die SPD vertreten durch Jürgen Schacht nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl einzeln keinen Fraktionsstatus mehr, d.h. auch in die Ausschüsse dürften sie keine (jedenfalls stimmberechtigten) Mitglieder entsenden.
Aus diesem Grund schließen sich die beiden jetzt zu einer Fraktion zusammen und bilden eine (wenn auch ziemlich kleine) "Große Koalition" auch in Oersdorf. Damit sichern sie sich – im Vergleich zu vorher – auf Kosten der AWOe in jedem Ausschuss einen Sitz und einen Losentscheid (aufgrund gleicher Höchstzahlen) mit der OeWV um den vierten Zugriff auf einen Ausschussvorsitz. Ist natürlich völlig legitim – und doch sieht es für mich sehr nach einem reinen Zweckgebilde in der Tradition der aus gutem Grund für unzulässig erklärten Zählgemeinschaften aus.
Ja, was denn jetzt? Völlig legitim oder doch vielleicht ein Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht?
Die Bildung einer gemeinsamen Fraktion ist völlig legitim. Eine Zählgemeinschaft wäre es – nach aktueller Rechtsprechung – wohl nicht. Eine Zählgemeinschaft wird nur für die Dauer der Wahl geschlossen, mit ihr sind keine weiteren Rechte verbunden. Eine Fraktion besitzt weitere Rechte (z.B. Antragsrecht)und dauert bis zu ihrer erklärten Auflösung. Sollte sie aufgelöst werden, könnte man allerdings auch eine Neubesetzung der Ausschüsse verlangen.