Wahlprüfung

Einsprüche gegen die Gemeindewahl hatte es zwar nicht gegeben, der von der Gemeindevertretung bestellte Wahlprüfungsausschuss tagte trotzdem gemäß Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) und stellte erwartungsgemäß fest, dass es im Zusammenhang mit der Wahl keine Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Den entsprechenden Beschluss wird die Gemeindevertretung dann auf ihrer nächsten Sitzung fassen. Klingt alles ein wenig bürokratisch, aber letztlich dient das Verfahren der Wahlprüfung in einer Demokratie nicht nur der Verhinderung von Manipulationen sondern auch der Legitimation des Wahlergebnisses.