Joachim Kebschull wird Bürgermeister!

Knapp zwei Wochen nach der Kommunalwahl steht fest: OeWV-Spitzenkandidat Joachim Kebschull wird neuer Oersdorfer Bürgermeister werden.

In den letzten Tagen war es hier ziemlich ruhig – es wurden aber im Hintergrund eine Menge Gespräche intern und zwischen den Wählergruppen geführt. Ergebnis dieser Gespräche: Hans-Joachim Wegener, der über die Liste der SPD gewählte Gemeindevertreter, wird der Fraktion der OeWV beitreten. Diese Abmachung enthält noch einige weitere Punkte. Für uns zunächst der wichtigste aber ist: Joachim Kebschull hat dadurch eine sichere Mehrheit bei der Wahl zum Bürgermeister am 25. Juni. Unsere beiden Wahlziele haben wir damit erreicht: Stärkste Fraktion in der Gemeindevertretung werden und den Bürgermeister aus den eigenen Reihen stellen.

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Für alle “Rotkehlchen”-Leser:

Ich weiß nicht, ob es womöglich beabsichtigte Panikmache ist oder ob Herr Heunecke einfach nur schlecht recherchiert hat. Anders als von ihm im letzten SPD-Rundschreiben behauptet, müssen Grundstückseigentümer die Dichtigkeit der Regen- und Schmutzwasserleitungen auf ihrem Privatgrund natürlich nicht schon in diesem Jahr, sondern erst bis 31.12.2015 nachweisen. Was das dann genau kostet, hängt u.a. von der Leitungslänge und den Verzweigungen ab, in Lünen/NRW z.B. schlug die Prüfung inklusive Reinigung und Dokumentation je Grundstück mit 400-500 € zu Buche, wurden dabei Mängel entdeckt, kamen Sanierungskosten von 1.000-3.000 € hinzu. Weiterlesen

Ziemlich kleine Große Koalition…

Wie berichtet besitzen die CDU in Person von Sven Heller und die SPD vertreten durch Jürgen Schacht nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl einzeln keinen Fraktionsstatus mehr, d.h. auch in die Ausschüsse dürften sie keine (jedenfalls stimmberechtigten) Mitglieder entsenden.

Aus diesem Grund schließen sich die beiden jetzt zu einer Fraktion zusammen und bilden eine (wenn auch ziemlich kleine) "Große Koalition" auch in Oersdorf. Damit sichern sie sich – im Vergleich zu vorher – auf Kosten der AWOe in jedem Ausschuss einen Sitz und einen Losentscheid (aufgrund gleicher Höchstzahlen) mit der OeWV um den vierten Zugriff auf einen Ausschussvorsitz. Ist natürlich völlig legitim – und doch sieht es für mich sehr nach einem reinen Zweckgebilde in der Tradition der aus gutem Grund für unzulässig erklärten Zählgemeinschaften aus.