Weil auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung der Fraktionssprecher der AWOe in Frage stellte, dass die Veröffentlichung unseres (in öffentlicher Sitzung beratenen) Haushaltsentwurfes auf dieser website rechtens sei, möchte ich hierzu das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zitieren:
§ 4 Informationsfreiheit
Jede natürliche und juristische Person des Privatrechts hat Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen.
Gegenfrage: Was spricht dagegen, den Steuerzahlern zu zeigen, wofür ihr Geld ausgegeben werden soll?
Nebenbei: In anderen Gemeinden findet der gesamte Prozess der Haushaltsaufstellung öffentlich statt.