Anlässlich des schleswig-holsteinischen Entwurfes zum Nichtrauchergesetz wird sich auch die Gemeinde Oersdorf in Kürze damit beschäftigen, wie das Rauchen zukünftig in den gemeindlichen Räumen der Feuerwehr und des Gemeindehauses gehandhabt werden soll. Muss das Rauchen dort generell untersagt werden? Dürfen private Nutzer selbst entscheiden? Was geschieht nach dem offiziellen Ende einer öffentlichen Veranstaltung? Soll gar ein Nebenraum zum „Raucherzimmer“ deklariert werden? Weiterlesen