Wer in diesem Sommer und Herbst am Wochenende über die Speelwisch ging, wird es an den Hinterlassenschaften bemerkt haben: Die Ecke mit dem Unterstand an der Tischtennisplatte hat sich zu einem besonders an Freitag Abenden beliebten Treffpunkt von Jugendlichen entwickelt. An sich nichts Schlimmes – würden sie sich dort anständig benehmen. Doch neben Vandalismusspuren an Pavillon, Tischen und Bänken liegen am nächsten Morgen meist zahlreiche offensichtlich mit Absicht zerschlagene Spirituosenflaschen dort verstreut; was auf einem Kinderspielplatz natürlich auch mit gewissen Verletzungsgefahren verbunden ist. Höhepunkt der negativen Entwicklung war dann sicherlich eine Schlägerei Ende Oktober, die mit der schweren Verletzung eines 14-jährigen Mädchens endete.
Um dieser Vorfälle besser Herr werden zu können, gibt es nun Bestrebungen, die Nutzung des Spielplatzes zeitlich einzuschränken. Der Aufenthalt dort wäre dann nach einer bestimmten Uhrzeit untersagt, die Polizei hätte eine leichtere Handhabe, unerwünschte "Versammlungen" aufzulösen.
So weit, so gut. Die Notwendigkeit, gegen die unschöne Entwicklung der "Nutzung" unseres Spielplatzes vorzugehen, sehen wir auch. Allerdings wirft diese Idee auch ein paar Gedanken auf, die bei uns weniger Gefallen erzeugen:
– Wenn beispielsweise Bürgerverein oder OeWV die Speelwisch für Veranstaltungen nutzen wollen, müssten sie vorher eine Ausnahmegenehmigung einholen – oder vom Wohlwollen Anderer abhängig sein.
– Spontane (aber friedliche) Grillabende, wie sie im Sommer zahlreich stattfinden, wären dann untersagt.
– Wo sollte eine zeitliche Grenze angesetzt werden, schließlich ist eine bestimmungsgemäße Benutzung an Sommerabenden ja durchaus gewünscht.
– Ein Anwohner, der sich von normalem Spielplatz-Lärm gestört fühlt, könnte die Beschränkung sinnwidrig dazu benutzen, die gewünschte Ruhe wiederherzustellen.
– Und schließlich stört mich der Gedanke, Probleme immer nur über weitere Verbote und Einschränkungen lösen zu wollen – ohne dass ich spontan allerdings einen besseren Vorschlag parat hätte.
Dementsprechend bin ich für alle Gedanken und Ideen zu dem Thema dankbar.
Nachtrag, 13. Dezember: Der Kultur- und Sozialausschuss schätzte die Situation letztlich ähnlich ein und beschloss, auf eine zeitliche Einschränkung der Spielplatznutzung zu verzichten. Stattdessen wird auf dem Gelände der Speelwisch zukünftig ein generelles Alkohol- und Rauchverbot gelten, Ausnahmen für Veranstaltungen sind natürlich möglich.
Nachtrag, 22. Dezember: Dass wir in Oersdorf nicht alleine mit dieser Art von Problem dastehen, war zu erwarten. In Dissen (Teutoburger Wald) waren dafür noch ganz andere "Lösungsansätze" im Gespräch: Störgeräuschsender, deren Frequenz nur von Jugendlichen wahrgenommen werden kann. Bedarf glaube ich keines weiteren Kommentars, diese Idee…
Ich unterstütze den ANsatz, diese Auffälligkeiten einiger weniger nicht durch weitere Verbote oder gar zeitlichen Nutzungseinschränkungen zu begegnen. Diese Vorfälle werden durch einige wenige (hoffentlich bereits bekannte) Jugendliche verübt. Diese sind meiner Meinung nach zur Verantowrtung zu ziehen, den angerichteten Schaden durch eigenes Geld und eigene Arbeitsleitung wieder gut zu machen und den unversehrten Zustand des Geländes wieder herzustellen. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, sollte gegen die betreffenden Jugendlichen Strafanzeige gestellt werden. Diese Handlung unter Ausschöpfung der bereits bestehenden Möglichkeiten wird m.E. die Wirkung nicht verfehlen. Ich glaube auch, das sich sowohl als auch (Renovierung oder Strafanzeige) die Konsequenz herumspricht und die Täter zumindest geheilt sind, als auch in ähnlihcer LAune befindliche Jugendliche vielleicht in diesem Moment gemäßigt werden und sich nicht zu vergleichbaren HAndlungen leiten lassen.
Eine Erhöhung der Strafen oder Vermehrung der Verbote bringt keinen Nutzen, da sich die Menschen trotz angedrohter Bestrafung nicht davon abhalten lassen, sich gegenseitig umzubringen. Dieses wird sich qualitativ und quantitativ auch nicht ändern, wenn diese Tat mit 23 x lebenslanger Haft bedroht wird.
Alle Maßnahmen zur weiteren Beschränkung der Benutzung des Spielplatzes werden solche oder andere Vorfälle nicht verhindern.
Ich plädiere nicht für einen Freifahrtschein für Vandalismus und Mißbrauch des Kinderspielplatzes durch wen auch immer. Ich möchte nur davor warnen, sich politisch falsch aus dem Fenster zu lehnen ( weil wir ja Verantwortung tragen und handeln müssen), hier falsche Signale zu setzen und aus einem Aktionismus heraus den nutznießenden Kindern des Spielplatzes durch BEschränkungen ein wenig Lebensfreude zu nehmen.
Zusammenfassung: Heranziehen der Täter zur Wiederherstellung dsdes Urzustandes in einer gesetzten Frist, ansonsten Anzeige im Sinne der Tat. Wenn die Tat ungeschehen gemacht ist, Tat vergessen. Wenn diese nicht ungeschehen gemacht werden kann, Ersatzwiedergutmachungsleistung abverlangen. Eben wie ein Jugendrichter auch entscheiden würde.
Ach so : Für den Spielplatz würde ich eine Gebotstafel empfehlen, auf deren Einhaltung in freundlichem Ton hingewiesen werden sollte.
In Afrika wird gesagt, das es ein ganzes Dorf braucht, um ein Kind zu erziehen. Schön das es dieses Oersdorf gibt.
Herzlich willkommen, Herr Eckermann.
Exakt wie Sie sich das vorstellen, ist es gelaufen: Durch den angesprochenen Fall sind einige Beteiligte der Polizei bekannt geworden, die auch wegen Schmierereien herangezogen werden konnten. Bürgermeister Mündlein stellte sie quasi vor die Wahl, die Schäden zu beseitigen oder eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Kauf zu nehmen. Schon Tags darauf hatten die Betreffenden Pavillon und Möbel soweit möglich wieder in Stand gesetzt, die Gemeinde verzichtet im Gegenzug auf eine Anzeige.
Die Norderstedter Zeitung kann inzwischen mit einem „update“ im Falle des Mädchens aufwarten, das Opfer besagter Schlägerei wurde. Auch wenn er vom Stil irgendwo zwischen rührselig und sensationsheischend anzusiedeln ist, verlinke ich ihn der Vollständigkeit halber.