Beschluss des Bauausschusses
Eine gute und eine weniger gute Nachricht. Die gute: Die dringend notwendige hydraulische Sanierung des Regenwasserkanals am Sandberg wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen. Die weniger gute: Die Oersdorfer Grundstückseigentümer werden sich entsprechend ihrer Grundstücksgröße an den Kosten für diese Sanierung beteiligen müssen. Vermutlich gegen Ende des Jahres sollen sie einmalig für ein durchschnittliches Grundstück von 1100 Quadratmetern zwischen 170 und 180 Euro zahlen.
Die Sanierung war Hauptthema der letzten Sitzung des Bauausschusses. Es ließ sich nicht mehr übersehen. Bei Starkregen steht der Sandberg im unteren Bereich an der Einmündung zur L80 regelmäßig tief unter Wasser. Hier muss, daran gab es keine Zweifel, kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Auch der Kreis Segeberg hatte auf eine zeitnahe Lösung des Problems gedrängt.
Das etwa 50 Jahre alte Kanalsystem, so hatte ein hydraulisches Gutachten ergeben, ist vollkommen überlastet. Claus Stieghorst vom Ingenieursbüro Wasser- und Verkehrskontor (WVK), Neumünster, erläuterte dem Bauausschuss nun den Plan für die hydraulische Sanierung.
Grundlage der Planung sind sogenannte „Dreijahres-Regenereignisse“, eine statistische Annahme von Wassermengen. Mit Hilfe der Teilsanierung des unteren Bereichs der Regenwasserleitungen können diese Wassermengen sicher abgeführt werden. Damit erfüllt die Gemeinde ihre verpflichtenden Auflagen zur Entwässerung.
Zur Lösung des Problems hat das Ingenieursbüro eine hydraulische Kombination aus Drosselung des Wassers und Querschnitterweiterung (300mm bis 600mm) der Rohre erarbeitet.
Die vorgestellte Planung, ergänzt durch einige kleinere Reparaturen ( Ausfräsung und Inlinersicherung vorhandener Leitungsteile), wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 320.000 Euro.
Das anzuwendende Umlageverfahren teilt die Kosten in etwa 50% für die Oberflächenentwässerung und 50 % für die Straßenentwässerung.
Die Kosten für die Straßenentwässerung sind durch die Oersdorfer Straßenbaubeitragssatzung als Bauprogramm für 2015 zur Hälfte umlagefähig.
Mit dieser Satzung werden Teile der Kosten für derartige Maßnahmen auf alle Grundstückseigentümer verteilt, nicht nur auf die direkten Anlieger, auf die sonst leicht vier-bis fünfstellige Kostenbeteiligungen zukommen würden
Die Kosten der Baumaßnahme werden nach Fertigstellung genau abgerechnet und nachgewiesen.