Anlässlich des schleswig-holsteinischen Entwurfes zum Nichtrauchergesetz wird sich auch die Gemeinde Oersdorf in Kürze damit beschäftigen, wie das Rauchen zukünftig in den gemeindlichen Räumen der Feuerwehr und des Gemeindehauses gehandhabt werden soll. Muss das Rauchen dort generell untersagt werden? Dürfen private Nutzer selbst entscheiden? Was geschieht nach dem offiziellen Ende einer öffentlichen Veranstaltung? Soll gar ein Nebenraum zum „Raucherzimmer“ deklariert werden?
Meine persönliche Ablehnung (in unserer Fraktion sind die Meinungen dazu durchaus geteilt) eines umfassenden Verbots ist eher grundsätzlicher Natur: Die offenbar immer größere Beliebtheit findende Idee, auftretende Probleme kurzerhand durch Verbote, Einschränkungen etc. zu lösen, sorgt bei einem starken Befürworter der Freiheit des Einzelnen leicht für Bauchschmerzen. Es mag ein Verbot häufig die naheliegende Lösung sein, um einen mißliebigen Zustand in den Griff zu bekommen – doch lohnt es sich, dessen Folgen für andere Personen und ihr Recht auf freie Entfaltung genauer zu bedenken.
Über diese Tendenz zu mehr Kontrolle und Regulierung seitens des Staates hat sich auch Johan von Hülsen für den „Blickwinkel“ der JU Stormarn seine Gedanken gemacht, seinen Artikel „Wider den Verbotewahn“ empfehle ich an dieser Stelle zum Lesen. Wer es dann noch etwas polemischer mag, möge sich beim Spiegelfechter diesen etwas längeren (aber die Mühe lohnenden) Text zu Gemüte führen.
Sicher, es gibt gute Argumente für ein grundsätzliches Rauchverbot – meine persönlichen Prioritäten bei solchen Entscheidungen aber setze ich anders.
Nachtrag: Ich bin – und war schon immer – Nichtraucher.