Auf der Tagesordung der morgigen Finanzausschusssitzung steht wie üblich auch die Festlegung der Hebesätze der gemeindlichen Steuern. Dazu gehören die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und B (übrige Baugrundstücke), deren Hebesatz in Oersdorf seit zwei Jahren bei enorm hohen 310% liegt. Die OeWV wird sich in der Sitzung erneut für eine Senkung der Grundsteuern einsetzen – ein entsprechender Antrag im letzten Jahr wurde mit den Stimmen von AWOe und CDU abgelehnt (siehe TOP6, Protokoll der Gemeinderatssitzung 14.12.2006).
Insgesamt nimmt Oersdorf zur Zeit etwas mehr als 100.000€ jährlich aus den Grundsteuern ein, d.h. eine Senkung um 10 Punkte entspräche zunächst einem Einnahmeverlust von etwa 3.400€. Davon hat die Gemeinde letztendlich aber nur die Hälfte zu tragen, der Rest wird über Umlagen von Amt und Kreis wieder abgeschöpft. Damit ist eine Senkung des Grundsteuerhebesatzes die Möglichkeit, so gut wie alle Oersdorfer Haushalte gleichermaßen ein wenig zu entlasten, ohne den Gemeindehaushalt über Gebühr zu strapazieren.
Da überdies der Haushalt 2008 nach dem vorliegenden Entwurf einen ordentlichen Überschuss erwirtschaften wird, ist die Begründung, mit der die Hebsätze vor zwei Jahren angehoben worden waren, nicht länger stichhaltig – damals galt es, eine finanziell für Oersdorf schwierigere Phase zu überbrücken.
Auch ist wohl für die wenigsten Grundstückseigentümer einzusehen, warum sie in Oersdorf für ein gleichwertiges Grundstück eine um 20 bis 70% höhere Steuer entrichten sollen als in umliegenden Gemeinden: Eine kurze „Erhebung“ von im Internet verfügbaren Daten einiger Umlandgemeinden ergab dort Sätze zwischen 180% (Hasenmoor) und 265% (Kisdorf).
Höchste Zeit also, die Grundsteuern wieder auf ein vernünftiges Maß zurückzusetzen!