Am Donnerstag, den 11. Dezember 2008, 20.00Uhr,
findet in Oersdorf, Gemeindehaus,
die 2. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTETUNG statt.
Tagesordnung:
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 1
03. Mitteilungen des Bürgermeisters
04. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
05. Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl
06. 2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
07. 3. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung
08. Beschluss über die Jahresrechnung 2007
09. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2008
10. Haushalt 2009
11. B-Plan Nr. 18 „Immenweg“ – Aufstellungsbeschluss
12. Stellungnahme zum Bericht der Ordnungsprüfung 2002-2006
13. Umgang des Bürgermeisters mit Beschlüssen der Ausschüsse (gemeinsamer Antrag von CDU/SPD und OeWV)
14. Änderung der Hauptsatzung und entsprechend der Zuständigkeitsordnung (Antrag der OeWV)
15. Einwohnerfragestunde
Eine zumindest auf den ersten Blick recht lange Tagesordnung. Bei den meisten Punkten handelt es sich jedoch mehr oder weniger um Formalitäten, die in den Ausschüssen ausführlich beraten wurden.
Am – zumindest aus Sicht der OeWV – interessantesten sind die Punkte 13 und 14. Innerhalb kurzer Zeit hat sich jüngst Bürgermeister Mündlein mit zwei freihändigen Auftragsvergaben über anderslautende Ausschussbeschlüsse hinweggesetzt. Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/SPD und OeWV (und damit einer Mehrheit der Gemeindevertretung) steht nun über dieses Vorgehen eine öffentliche Aussprache auf der Tagesordnung. Damit zusammen hängt unser Antrag zur Änderung der Hauptsatzung. Aus aktuellem Anlass greift die OeWV hier ein Thema erneut auf, dass uns schon seit vielen Jahren ein Anliegen ist: die sehr großzügige Regelung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters dahingehend anzupassen, dass sie dem Haushaltsvolumen der Gemeinde angemessen ist und die Einbindung der gewählten Vertreter in wichtige Entscheidungen sichert. Etwas genauer werde ich das sicherlich demnächst in einem eigenen Beitrag ausführen.
Unter TOP 5 muss die Gemeindevertretung noch die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25. Mai beschließen, eine entsprechende Empfehlung hatte der Wahlprüfungsausschuss im August abgegeben.
Zu den TOPen 8-10, die im ebenfalls Thema der Finanzausschusssitzung am Dienstag waren, werde ich in den nächsten Tagen noch mehr schreiben.
Zu TOP 11: Der Bauausschuss hat am 6. November die Aufstellung eines B-Planes für den Bereich Immenweg empfohlen, der Finanzausschuss die dafür veranschlagten Gelder auch bereitgestellt. Ziel des B-Planes soll sein, eine lockere, dorftypische Bauweise zu gewährleisten (siehe dazu auch Ankündigung der Bauausschusssitzung vom 6. November) und nach Möglichkeit die Oberflächenentwässerung des Immenwegs in die Ohlau zu sichern.
Zu TOP 12 verweise ich auf die Erläuterungen zur letzten Finanzausschusssitzung, damit zusammen hängen die TOPe 6 und 7.
Noch keine Information über eine möglicherweise beabsichtigte Aufhebung der Benutzungspflicht des Radwegs nach Winsen? Dort war das wenige Tage später Thema …