Ich weiß nicht, ob es womöglich beabsichtigte Panikmache ist oder ob Herr Heunecke einfach nur schlecht recherchiert hat. Anders als von ihm im letzten SPD-Rundschreiben behauptet, müssen Grundstückseigentümer die Dichtigkeit der Regen- und Schmutzwasserleitungen auf ihrem Privatgrund natürlich nicht schon in diesem Jahr, sondern erst bis 31.12.2015 nachweisen. Was das dann genau kostet, hängt u.a. von der Leitungslänge und den Verzweigungen ab, in Lünen/NRW z.B. schlug die Prüfung inklusive Reinigung und Dokumentation je Grundstück mit 400-500 € zu Buche, wurden dabei Mängel entdeckt, kamen Sanierungskosten von 1.000-3.000 € hinzu.
Eine gute Zusammenfassung des Themas finden Sie auch beim ZDF. Dort wird auch vor unseriösen Handwerkern gewarnt, die mit vermeintlichen Billigangeboten die (ganz offensichtlich ja vorhandene) Unwissenheit von Hauseigentümern ausnutzen und am Ende horrende Rechnungen präsentieren.
In diesem Jahr findet hingegen die Inspektion der gemeindeeigenen Abwasserkanäle im Amtsgebiet statt, die Frist hierfür läuft eigentlich bis 2012. Die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt keine zusätzliche Belastung der Bürger dar, sondern erfolgt aus der in den vergangenen Jahren angesammelten Gebührenausgleichsrücklage Abwasser, die gemäß §19 Abs (4) GemHVo die überschüssigen Gebühreneinnahmen enthält. Zum Jahresbeginn waren das 80.000 €, eine Entnahme von 20.000 € ist für dieses Jahr vorgesehen.