Finanzausschuss am 25. November

Am Donnerstag, den 25. November 2010, 19:30 Uhr, findet in Kattendorf, Amtsgebäude, die 6. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses statt.

Tagesordnung:

01. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit

02. Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung

03. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, hier: Grundsatzbeschluss

04. Abwasserbeseitigungssatzung

04.1 Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung

04.2 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser

05. Einführung einer Straßenreinigungssatzung

05.1 Beschluss der Straßenreinigungssatzung

05.2 Beschluss der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

06. 4. Nachtragssatzung Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung

07. Fragen der Ausschussmitglieder

08. Einwohnerfragestunde

 

Zu TOP 03: Gemäß einer Weisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom Oktober 2009 sind Gemeinden verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Das Ministerium beruft sich dabei auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. Juli 2007, nach dem sich Gemeindevertreter u.U. der Untreue strafbar machen können, wenn sie auf eine Beitragssatzung verzichten. Die Amtsverwaltung erwartet von den Gemeinden nun zunächst einen Grundsatzbeschluss darüber, ob eine solche Satzung erlassen werden soll. Die genaue Ausgestaltung hinsichtlich Straßenklassifizierung, Umlagesätzen u.ä. würde dann in einem weiteren Arbeitsschritt folgen.

Zu TOP 04: Die Gemeinde unterhält im größten Teil des Ortes eine nach Schmutz- und Oberflächenwasser getrennte Kanalisation, erhebt für deren Benutzung aber bisher eine einheitliche Abwassergebühr. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit sind die Kommunen aber verpflichtet, eine getrennte Gebühr zu erheben. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hatte der Finanzausschuss im Oktober 2009 gefasst. Eine Information der Bürger dazu hat auf der Einwohnerversammlung am 22. April 2010 stattgefunden, die dort angekündigte Fragebogenaktion zur Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen ist mittlerweile abgeschlossen. Um die Gebührentrennung vornehmen zu können, muss zunächst die Abwassersatzung angepasst und dazu eine entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung erlassen werden. Die genaue Höhe der Gebühren steht dann nach der demnächst erfolgenden Neukalkulation fest.

Zu TOP 05: Am 22. Oktober 2009 hat der Finanzausschuss sich für die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr ausgesprochen. Ein Satzungsentwurf war bereits Thema der Finanzauschusssitzung vom 25. August 2010. Die Vorlage habe ich in der Sitzung als offensichtlich rechtswidrig kritisiert: Sie sah vor, verschiedene Reinigungsarbeiten (wie den Winterdienst auf Gehwegen) auf die Anlieger zu übertragen – gleichzeitig sollten für diese Leistungen aber Gebühren erhoben werden. Eine endgültige Einigung darüber konnte in der Sitzung nicht erzielt werden, darum behandeln wir das Thema nun erneut. Ebenso wurde auf Antrag der OeWV der Anteil an den Kosten der Straßenreinigung, den die Bürger zu tragen haben auf 70 % herabgesetzt; in der Vorlage war das erlaubte Maximum von 90 % vorgesehen.

Zu TOP 06: Die Amtsverwaltung hat die Vorkalkulation der Wassergebühren für 2011 durchgeführt. Die Verbrauchsgebühr wird gemäß dieser Kalkulation von derzeit 0,37 €/m³ auf 0,50 €/m³ steigen. Die Grundgebühr bleibt konstant bei 44,40 €/Jahr.