Am Donnerstag, 22. November 2012, 19:30 Uhr, findet in Oersdorf, Gemeindehaus, die 11. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses statt.
Tagesordnung:
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
02. Mitteilungen der Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Verwaltung
03. Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen, hier: Grundsatzbeschluss
04. Straßenreinigung
4.1 1. Nachtrag Straßenreinigungssatzung
4.2 1. Nachtrag Straßenreinigungsgebührensatzung
05. Haushaltsplanung der Feuerwehr
06. Hebesätze
07. Haushalt 2013
08. Finanzplanung 2012-2016
09. Einwohnerfragestunde
10. Fragen der Ausschussmitglieder
Zu TOP 03: Die Gemeindevertretung hat vor einem Jahr, am 8. Dezember 2011, wie vom Gesetzgeber gefordert eine Satzung beschlossen, die die Erhebung von Straßenbaubeiträgen von den Anliegern regelt (Details dazu siehe hier.). Mittlerweile erlaubt das geänderte Kommunalabgabengesetz des Landes neben den “klassischen” einmaligen Beiträgen auch sogenannte wiederkehrende Beiträge. Die Gemeinde muss nun einen Grundsatzbeschluss darüber fassen, ob die bisherige Satzung auf diese wiederkehrenden Beiträge umgestellt werden soll.
Zu TOP 04: Die Straßenreinigungsgebühren müssen an den neuen Winterdienst-Vertrag angepasst werden. Trotz des im Umfang deutlich reduzierten Winterdienstes auf den Fahrbahnen werden pro sogenanntem “Quadratwurzelmeter” Grundstücksfläche 1,38 € statt bisher 1,19 € fällig. Auch die Kosten für die Ortslagenreinigung durch den WZV sollen von 0,40 € auf 0,63 € steigen.
Zu TOP 05: Auf Drängen der OeWV wird mittlerweile der Haushaltsantrag der Feuerwehr gesondert beraten; zuvor gingen diese wichtigen und oft viel diskutierten Posten in der Haushaltsberatung etwas unter. Der von der Wehrführung gestellte Antrag enthält insbesondere im Vermögenshaushalt hohe Ausgaben von 30.900 €. Dafür sollen Digitalfunkgeräte, Atemluftflaschen, Kleidung und eine neue Rettungsschere angeschafft werden.
Zu TOP 06-08: Den aktuellen Haushaltsentwurf der Verwaltung finden Sie auf unserer Seite zum Gemeindehaushalt. Zur Haushaltsberatung gehören dann auch immer die Beratung über die Hebesätze der Gemeindesteuern (TOP 06) und die mittelfristige Finanzplanung (TOP 08).