Am Donnerstag, 1. August, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Oersdorf die 1. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses statt. Da die erste halbe Stunde der Sitzung für die für Zuhörer wenig spannende Prüfung der Jahresrechnung reserviert ist, können interessierte Bürgerinnen und Bürger ruhigen Gewissens auch erst um 20:00 Uhr erscheinen, ohne wichtige Dinge zu verpassen.
Tagesordnung:
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
02. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen
03. Prüfung der Jahresrechnung 2012
04. Mitteilungen der Vorsitzenden, der Verwaltung und des Bürgermeisters
05. Einspruch zum Protokoll der 12. Sitzung vom 21.03.2013
06. Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) für die Wasserversorgung
07. Doppischer Produktplan: Bildung einer Arbeitsgruppe
08. Kartellverfahren Feuerwehrlöschfahrzeuge: Entscheidung über die Teilnahme an der außergerichtlichen
Schadensregulierung
09. Antrag der Fraktion der OeWV auf Änderung der Hauptsatzung
10. Einwohnerfragestunde
11. Fragen der Ausschussmitglieder
Zu TOP 07: Mit dem kommenden Haushaltsjahr 2014 soll nun wirklich das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf die “Doppik” umgestellt werden. Eine Voraussetzung dafür ist die Strukturierung des Gemeindehaushalts in sogenannte Produkte. Diesen Produktplan werden wir auf einem Arbeitstreffen des Ausschusses erarbeiten und dann zur Beschlussfassung vorlegen.
Tu TOP 08: Die OeWV hatte ja bereits mehrfach über das Thema berichtet. Jetzt müssen wir bis zum 16. September entscheiden, ob wir das Angebot der am Kartell beteiligten Hersteller annehmen und an der außergerichtlichen Schadensregulierung teilnehmen. Für unser im Jahr 2003 angeschafftes LF 10/6 wird uns eine Zahlung von 1.620 € angeboten; im Gegenzug müsste die Gemeinde auf alle Schadenersatzansprüche aus dem Kartell verzichten.
Zu TOP 09: Die OeWV ist seit langem der Meinung, dass der Oersdorfer Bürgermeister – gerade auch im Vergleich mit anderen Gemeinden unserer Größenordnung – zu weit gefasste Befugnisse besitzt. Insbesondere halten wir seine alleinige Zuständigkeit für Anschaffungen und Auftragsvergaben bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € für deutlich zu hoch angesetzt. Diese Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung geregelt, die mit unserem Antrag entsprechend geändert werden soll. Ähnliche Anträge haben wir bereits vor fünf und zehn Jahren schon einmal gestellt (siehe z.B. hier), sie sind aber bisher immer von der AWOe-Mehrheit abgelehnt worden.