Bei der Anschaffung unseres LF 10/6-Löschfahrzeuges im Jahr 2003 ist die Gemeinde Oersdorf wahrscheinlich durch wettbewerbswidrige Absprachen geschädigt worden. Das Bundeskartellamt teilte am 10. Februar der Öffentlichkeit mit, dass drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen mindestens seit 2001 verbotene Absprachen über Verkaufsquoten und Preise getroffen haben und verhängte Bußgelder von insgesamt 20,5 Mio €. Bei einem der drei Unternehmen handelt es sich um die Firma Schlingmann, die bei unserer Ausschreibung eines neuen Fahrzeuges vor acht Jahren als einzige Firma ein Angebot abgegeben hatte und folgerichtig den Zuschlag bekam.
Das legt nun den Schluss nahe, dass die Gemeinde bei der Anschaffung des Fahrzeugs durch das Kartell einen konkreten Schaden erlitten hat, nämlich womöglich deutlich mehr bezahlt hat, als es unter Marktbedingungen der Fall gewesen wäre. Solche Schäden aus Kartellverstößen können grundsätzlich zivilrechtlich geltend gemacht werden, wie ein Sprecher des Bundeskartellamtes bestätigte.
Schon während des Vergabeverfahrens 2002/03 hatte die OeWV nachweislich massive Bedenken am fairen, ordnungsgemäßen Ablauf der Ausschreibung geäußert.
Wir werden nun darauf dringen, alle Möglichkeiten auszuloten, einen der Gemeinde eventuell entstandenen Schaden vom Verursacher ersetzt zu bekommen.