In einem Rundschreiben hatte wir im April 2009 Informationen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen überschrieben mit “Nichts überstürzen!”. Offensichtlich genau der richtige Hinweis: Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat am 7. Oktober bekanntgegeben, dass die Frist zur Überprüfung von 2015 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird (mit Ausnahme von Wasserschutzgebieten, hier gilt weiterhin 2015 als Stichdatum). Auch das Intervall für die Wiederholungsprüfungen wird im Sinne der Grundstückseigentümer verlängert, auf nun 30 Jahre.
Haus&Grund Schleswig-Holstein informiert auf seiner Website Grundstückseigentümer ausführlich über Grundlagen und Umsetzung unter der Adresse http://www.haus-und-grund-sh.de/abwasserdichtheitspruefung.html.