Feuerwehr-Kartell: Ausschreibung unseres Löschfahrzeugs war wohl irregulär

Bei der Anschaffung unseres LF 10/6-Löschfahrzeuges im Jahr 2003 ist die Gemeinde Oersdorf wahrscheinlich durch wettbewerbswidrige Absprachen geschädigt worden. Das Bundeskartellamt teilte am 10. Februar der Öffentlichkeit mit, dass drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen mindestens seit 2001 verbotene Absprachen über Verkaufsquoten und Preise getroffen haben und verhängte Bußgelder von insgesamt 20,5 Mio €. Bei einem der drei Unternehmen handelt es sich um die Firma Schlingmann, die bei unserer Ausschreibung eines neuen Fahrzeuges vor acht Jahren als einzige Firma ein Angebot abgegeben hatte und folgerichtig den Zuschlag bekam.

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Aus der OeWV-Mitgliederversammlung

Am vergangenen Montag hatte der Vorstand der OeWV satzungsgemäß zur jährlichen Mitgliederversammlung ins Gemeindehaus geladen. Karin Kohrt teilte den anwesenden 23 Mitgliedern mit, dass Axel Eckermann aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vorstand verlassen wird; er bleibt der OeWV aber auch weiterhin als engagiertes Mitglied erhalten.

Darüberhinaus präsentierte unsere Vorsitzende einen positiven Bericht über das vergangene Jahr, u.a. verkündete sie einen Anstieg der Mitgliederzahl von 45 im März 2010 auf nun 48. Den Rest der Veranstaltung nahmen dann hauptsächlich die Berichte unserer Gemeindevertreter ein, die über ihre gemeindepolitische Arbeit in den letzten zwölf Monaten ausgiebig mit den Mitgliedern diskutierten und ihre Anregungen zu verschiedenen Themen aufnahmen.

Gemeindehaushalt 2011: Steigende Belastungen, Verzicht und neue Schulden

Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Oersdorf besitzt keinerlei finanziellen Handlungsspielraum mehr. Im Gegenteil: Mit einem Fehlbetrag von 55.900 € im Verwaltungshaushalt 2011, dem keine Rücklagen zum Ausgleich mehr entgegenstehen, haben wir bereits jetzt den Haushalt 2012 stark belastet – denn dort werden wir diesen Fehlbetrag erwirtschaften müssen. Zusätzlich ist im Vermögenshaushalt eine Neukreditaufnahme von 95.000 € vorgesehen, um die vom Kreis geforderte Retentionsfläche an der Ohlau anlegen zu können.

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Gemeindevertretung beschließt Einführung von Straßenbaubeiträgen

In Oersdorf werden ab 2011 die Grundstückseigentümer über sogenannte Straßenbaubeiträge an den Kosten von Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde beteiligt. Einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Straßenbaubeitragssatzung hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 13. Dezember 2010 einstimmig befürwortet. Vielfach werden diese Beiträge von betroffenen Grundstückseigentümern als hochgradig ungerecht emfunden, weshalb auch Oersdorf bisher auf ihre Erhebung verzichtet hat. Ganz freiwillig fällen wir diese Entscheidung allerdings nicht – auch wenn die Beiträge bei knapper Kassenlage natürlich eine nicht unwillkommene Finanzierungsquelle sind: Laut einem Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vom Oktober 2009 sind die Kommunen nämlich verpflichtet, eine solche Satzung zu erlassen und sie auch anzuwenden, wenn beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen geplant sind. Bei der Grundsatzentscheidung hatten wir also keinerlei Spielraum.

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