Bei den Gebühren, die die Gemeinde für ihre Dienstleistungen erhebt, wird sich Einiges ändern. Endgültig beschlossen sind diese Änderungen zwar noch nicht, der Finanzausschuss hat aber einstimmig der Gemeindevertretung empfohlen, ab dem 1. Januar 2011 zum einen eine Gebühr für die Straßenreinigung (inklusive Winterdienst) zu erheben, zum anderen die Abwassergebühr zukünftig getrennt nach Schmutzwasser und Oberflächenwasser zu erheben.
Straßenreinigung wird gebührenpflichtig
Bei der Straßenreinigung sind wir dazu durch die finanzielle Situation der Gemeinde mehr oder weniger gezwungen, zumal die Kommunalaufsicht uns bereits mehrfach eine solche Gebühr empfohlen hat. Dafür wird aber weiterhin ein umfassender Winterdienst auch auf Gehwegen und Nebenstraßen durchgeführt. Insgesamt gibt Oersdorf in diesem Bereich ca. 22.000 € jährlich aus, etwa 80% davon könnten über die Gebühr auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Höhe der Gebühr wird voraussichtlich nach der Grundstücksgröße bemessen (genauer: nach der Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche), durchschnittlich würde je Haushalt damit eine Mehrbelastung von etwa 50 € pro Jahr entstehen.
Trennung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser
Im Abwasserbereich existiert größtenteils eine Trennkanalisation für einerseits Schmutzwasser und andererseits Niederschlagswasser – bisher werden aber die Gesamtkosten dafür alleine nach dem Frischwasserverbrauch auf die Hauseigentümer umgelegt; eine Vorgehensweise, die mittlerweile nicht mehr gesetzeskonform ist und natürlich auch nicht besonders gerecht. Als Maßstab für die neue Niederschlagswassergebühr wird dann die versiegelte Grundstücksfläche herangezogen. Das Amt wird die versiegelte Fläche über einen Fragebogen ermitteln, der allen Grundstückseigentümern Anfang 2010 mit der Abwasserrechnung zugeschickt wird. Wer den Bogen nicht ausfüllt, wird dann geschätzt. Wie genau welche Art von Versiegelung letztlich angerechnet wird, entscheidet die Gemeinde bei den Beratungen über die neue Abwassersatzung im kommenden Jahr. Die insgesamt umgelegten Kosten für die Abwassergebühren bleiben aber die gleichen, d.h. die Gemeinde verschafft sich hier keine Mehreinnahmen; die Kosten werden lediglich verursachergerecht verteilt. Das kann in Einzelfällen natürlich sowohl eine Mehr- als auch eine Minderbelastung bedeuten.