Für die Meisten dürfte das Thema „Raumordnung“ eher staubtrocken wirken – nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle ein paar Worte zum jetzt von der Landesregierung veröffentlichten Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) verlieren.
Mit dem LEP schafft Kiel „die Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025“; er ist gewissermaßen auf Landesebene das, was für die Kommunen ihr Flächennutzungsplan darstellt. Die im LEP aufgestellten Ziele sind für die Gemeinden bindend bei ihrer Bauleitplanung, außerdem bildet er die Basis für die zukünftigen Regionalpläne (hier der bisher gültige).
Der Entwurf – Text und Karte – ist online einsehbar, vom Innenministerium des Landes bereitgestellt. Die Gemeinden sind nun aufgefordert – ebenfall online! – eine Stellungnahme dazu abzugeben. Zur Vorbereitung hatte das Amt in der letzten Woche die Bürgermeister und Mitglieder der betroffenen Ausschüsse zu einer Informationsveranstaltung in unser Gemeindehaus geladen; Herr Wittkowski stellte die für die Amtsgemeinden wichtigsten Punkte vor.
Entscheidende Ziele des LEPs sind demnach eine Reaktion auf die zu erwartende demographische Entwicklung (kurz gesagt: Rückgang der Gesamtzahl und steigendes Durchschnittsalter) sowie die Minimierung des Flächenverbrauchs. Daraus folgt für Gemeinden, die nicht im „Verdichtungsraum“ liegen, d.h. nicht als Siedlungsschwerpunkt vorgesehen sind, eine enge Beschränkung bei der Ausweisung von weiteren Baugebieten. Für Oersdorf gibt es keine solche Beschränkung, da die Ortslage zur sogenannten „Siedlungsachse“ von Hamburg bis Kaltenkirchen gehört.
Ein zweiter in einigen Amtsgemeinden bemängelter Punkt ist die Einordnung der in Bau/Planung befindlichen A20. Sie gilt – anders als die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen des Landes – nicht als „Landesentwicklungsachse„, was bedeutet, dass in ihrem Verlauf keine weitere (gewerbliche) Entwicklung des Umlandes vorgesehen ist, sie soll lediglich als Verkehrsachse dienen. Gemeinden wie Struvenhütten, Sievershütten oder Stuvenborn sehen sich durch diese Festsetzung wohl in ihrer möglichen Entwicklung eingeschränkt.
Die vorgebrachten Einwände kann ich so allerdings nicht ganz nachvollziehen: Die Ziele des LEP erscheinen mir angesichts der angesprochenen Bevölkerungsentwicklung vernünftig, die aus ihnen entwickelten Beschränkungen konsequent. Eine kritischere Stellungnahme der Gemeinde – ob aus einem Gefühl der Solidarität mit Nachbargemeinden oder anderen Gründen – liegt meines Erachtens nicht im Interesse Oersdorfs. Sinnvoll und sparsam mit den vorhandenen Naturflächen umzugehen muss eigentlich auch unser eigenes Ziel sein.
„Die Gemeinden sind nun aufgefordert – ebenfall online! – eine Stellungnahme dazu abzugeben.“
Nicht nur die Gemeinden – auch die allgemeine Öffentlichkeit. Und das System funktioniert wirklich gut. Wurde auch von einem vermutlich mittelständischem Unternehmen entwickelt, das auf sowas spezialisiert ist, und hat sogar das Plazet des ULD.