Am Mittwoch, 27. Januar, 20:00 Uhr findet im Gemeindehaus die 5. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG statt.
Zusätzlich möchte ich noch auf die kurzfristig angesetzte Sitzung des AUSSCHUSSES FÜR WEGEBAU UND UMWELTSCHUTZ hinweisen. Der einzige Tagesordnungspunkt wird die Auftragsvergabe für die beschlossene Gehwegsanierung Am Sandberg/Schulwaldseite sein. Hier gibt es Unklarheiten und Differenzen bezüglich der Verlegeart und der Wertung der eingegangenen Gebote. Die Sitzung findet am Donnerstag, 21. Januar im Gemeindehaus statt und beginnt um 20:00 Uhr.
Tagesordnung der Gemeindevertretung:
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02. Widerspruch der OeWV zur Niederschrift Nr.4
03. Mitteilungen des Bürgermeisters
04. Fragen der Gemeindevertreter
05. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers
06. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers
07. Neufassung der Hundesteuersatzung
08. Haushalt 2010
09. Änderung der Geschäftsordnung: Antrag der OeWV
10. Änderung der Geschäftsordnung: Antrag der CDU/SPD
11. Sperrung “Winsener Knell” und “Alter Winsener Weg”: Antrag der CDU/SPD
12. Einwohnerfragestunde
Zu TOP 02: Während der letzten Gemeindevertretersitzung gab es Unstimmigkeiten über die Behandlung eines OeWV-Antrages in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung. Das tatsächliche Geschehen dazu in der Sitzung haben wir so nicht im Protokoll wiedergefunden, darum geht es in dem Widerspruch.
Zu TOP 05 & 06: Am 23. Januar wählt die Feuerwehr auf ihrer Jahreshauptversammlung die Wehrführung für die nächsten sechs Jahre. Diese Wahl muss laut § 11 des Landesbrandschutzgesetzes vom Träger der Feuerwehr, der Gemeinde, bestätigt werden.
ZU TOP 07: Der Finanzausschuss hat vor ein paar Tagen einstimmig einen neuen Satzungsentwurf mit erhöhten Steuersätzen empfohlen.
Zu TOP 08: Auch zum Gemeindehaushalt verweise ich auf die Finanzausschusssitzung, im Artikel dazu finden Sie Genaueres.
Zu TOP 09: OeWV und CDU/SPD haben einen im Kern gleichen Antrag gestellt: Beide Fraktionen stört, dass die Protokolle der Fragestunden in gemeindlichen Sitzungen oft nur grob das Thema der Fragen, jedoch nicht die darauf gegebene Antwort enthalten. Um hier mehr Transparenz zu schaffen sowie Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit der Fragestunden zu erhöhen, soll eine entsprechende Ergänzung in unsere Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Zu TOP 10: Die CDU/SPD möchte in Zukunft die kompletten Sitzungsunterlagen für Ausschusssitzungen an alle Gemeindevertreter versendet sehen. Ich persönlich sehe hier eigentlich keinen Handlungsbedarf, in der OeWV klappt die Kommunikation innerhalb der Fraktion so gut, dass eigentlich jeder von uns immer rechtzeitig Zugang zu allen relevanten Dokumenten hat.
Zu TOP 11: Der Ausschuss für Wegebau und Umweltschutz hatte im Juni 2009 einstimmig dafür plädiert, eine Sperrung der genannten Wege für den motorisierten Durchgangsverkehr zu beantragen; landwirtschaftlicher und Anliegerverkehr natürlich ausgenommen. Für den Alten Winsener Weg, der zum großen Teil auf Winsener Gemarkung verläuft, müsste hierüber natürlich erst ein Einvernehmen mit unseren Nachbarn hergestellt werden. Für die Genehmigung wäre dann wohl die Verkehrsaufsicht des Kreises zuständig.
Zu TOP 11: Ich bin mir nicht sicher, ob das ohne (Teil-)Einziehung der Straße machbar ist. Wie sind die Straßen denn aktuell gewidmet?
Falls die Sperrung ausschließlich auf Straßenverkehrsrecht gegründet werden soll: Auf welche der Grundlagen des § 45 StVO soll das gestützt werden? Das verlinkte Protokoll schweigt sich dazu aus.
P.S.: Was ist eigentlich mit dem Radweg „Am Sandberg“ geworden? Sollte dessen Bp. nicht aufgehoben werden?
Es handelt sich um eine gewöhnliche öffentliche Gemeindestraße. Das mit der Einziehung kann natürlich sein, aufgrund der vernachlässigbaren Bedeutung für den Verkehr könnte ich mir eine Teileinziehung vorstellen. Die entsprechende Beratung bzw. Begründung ist allerdings wohl eher Sache der Amtsverwaltung.
Laut Auskunft der Verkehrsaufsicht ist die Anordnung vor über einem Jahr erfolgt. Auf Nachfrage beim für GIK-Wege zuständigen WZV erhielt ich die Zusage, man werde sich darum kümmern. Mal schauen.
„Die entsprechende Beratung bzw. Begründung ist allerdings wohl eher Sache der Amtsverwaltung.“
Da eine straßenrechtliche Maßnahme etwas fundamental anderes als eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme, bezweifle ich das irgendwie.
Ich meinte, „eher Sache der Amtsverwaltung als des Ausschusses“, nicht „…als der Verkehrsaufsicht“. Wir Hobby-Politiker sind sicherlich keine Experten für Straßenverkehrsrecht.
Laut Mitteilung des Bürgermeisters während der Bauausschusssitzung letzte Woche hat die Verkehrsaufsicht die beantragte Sperrung von Winsener Knell/Alter Winsener Weg mittlerweile abgelehnt.