Des Öfteren hat ja die OeWV angesichts unseres angespannten Gemeindehaushaltes bereits angemahnt, die Gemeinde solle sich bei freiwilligen Ausgaben auf das Nötige und Sinnvolle beschränken. Ein Bereich fällt uns in dieser Hinsicht seit Jahren negativ auf: Die Kosten für die Unterhaltung der Feuerwehr.
Im Vergleich zu unseren Einnahmen steigen die Kosten in diesem Bereich seit Jahren überproportional an. Die Entwicklung von Finanzkraft und laufenden Kosten im Bereich Brandschutz – bezogen auf das Jahr 2001 – sind in dem nebenstehenden Diagramm (Vergrößerung per Mausklick) noch einmal grafisch sichtbar gemacht: Während die Einnahmen der Gemeinde seit Jahren auf dem Niveau von 2001 stagnieren (mit leichten Schwankungen nach oben und unten), erlauben wir uns, für unsere Feuerwehr mittlerweile regelmäßig mehr als das Doppelte des Vergleichsjahres aufzuwenden – und das nur an laufenden Kosten; Neuanschaffungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Steigerung von gut 17.000 € (2001) auf knapp 40.000 € (2009).
Diese für Oersdorf finanziell auf lange Sicht kaum tragbare Entwicklung ist zum großen Teil auf Folgekosten von Anschaffungen zurückzuführen, die für eine Gemeinde unserer Größenordnung unnötig oder übertrieben sind.
Immer wieder werden kurzfristig Gerätschaften beantragt, die dann ohne große Diskussion über Notwendigkeit oder die Suche nach günstigeren Alternativen meist gegen die Stimmen der OeWV bewilligt werden:
– Für das 2003 gekaufte Löschfahrzeug waren ursprünglich angemessene 150.000 € beantragt und genehmigt – warum gibt es dann letztlich die größere Version für 220.000 € mit entsprechenden Folgekosten (z.B. Führerscheine)?
– 2005 wird der Wunsch nach einem Fahrzeug zum Personentransport geäußert – warum steht am Ende ein „Gerätewagen“ in der Halle, der dann eine umfangreiche Ausstattung benötigt?
– Warum wird diese Ausstattung nie ausdrücklich beantragt und wovon letztlich bezahlt?
– Warum braucht unsere Wehr – gemäß den Empfehlungen des Innenministeriums bereits über die Maßen gut ausgestattet – nun auch noch einen Geräteanhänger? Wieso wird dieser von Feuerwehrleuten privat bezahlt, die Gemeinde aber erst nachträglich informiert, obwohl sie als Träger der Wehr für ihre Ausstattung und Finanzierung zuständig ist? Und aus welchem Topf wird nun die Ausrüstung des Anhängers finanziert?
Diese Aufzählung enthält nur einige Beispiele für den von uns wiederholt kritisierten Umgang mit den Wünschen der Wehrführung: Immer wieder werden kritiklos Neu- und Ersatzanschaffungen bewilligt – mit dem Ergebnis, dass die jährlichen Kosten – siehe oben – uns zunehmend aus dem Ruder laufen.
Wir fordern von der Wehrführung, der Gemeindevertretung zukünftig eine sorgfältige, detaillierte und mittelfristig angelegte Bedarfsplanung vorzulegen, die es uns ermöglicht, rechtzeitig die notwendigen Mittel bereitzustellen – aber auch Ausgaben, die für die Sicherstellung des Brandschutzes schlicht unnötig sind zu vermeiden.
Eine recht komfortable Möglichkeit, einen solchen Bedarfsplan zu erstellen, bietet z.B. die Landesfeuerwehrschule über ihre website an.
Hallo Markus,
danke für den sachlichen und informativen
Beitrag. So wissen auch andere Bürger etwas besser Bescheid.
Mit diesem Artikel kommt die Oewv der Pflicht eigentlich aller Gemeindevertreter nach, Ausgaben aus unseren Steuermitteln kritisch zu durchleuchten.
Insofern ist es richtig, die Kosten nach dem zwingenden Bedarf eines angemessenen Brandschutzes auszurichten.
Dieser Artikel beleuchtet das Problem sehr sachlich und mit guten Argumenten.